Heute früh zwischen 8 und 9 Uhr wurde die Kinderradrappe StreetBuddy im östlichen Teil des Franz-Mehring-Platzes umgefahren. Die Position nach dem Unfall deutet auf einen Fahrer aus Richtung Brander Straße, ob es sich allerdings um ein Auto oder einen “wütenden” Fahrradfahrer gehandelt hat, ist unklar.
Da dies nicht der erste SteetBuddy ist, welcher umgefahren wurde, zeigt es nur mehr, dass nicht alle Straßenverkehrsteilnehmer gewillt sind, sich an die bestehenden Regeln für einen verkehrsberuhigten Bereich zu halten.
- Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten. Was unter Schrittgeschwindigkeit zu verstehen ist, wird von Gerichten festgelegt. Urteile gibt es bis maximal 15km/h.
- Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
- Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
- In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man nach einem Urteil des Landgerichtes Dortmund nicht damit rechnen, überholt zu werden.
- Der verkehrsberuhigte Bereich endet nicht genau an dem aufhebenden Schild 325.2, sondern erst an der Einmündung in eine andere Straße.
Bildquellen:
- StreetBuddy down: franz-mehring-platz.de | CC0 1.0 Universal